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Eltern
Informationen zu Legasthenie und LRS (Lese- Rechtschreibschwäche)
Ansprechpartner an unserer Schule:
RSL Thomas Koch, RSL Martin Ehrensberger
E-Mail sraLegasthenie@online.de
Tel. 06021- 875 39
FAX 06021- 849 929
Hinweise
1. Allgemeines
Bereits seit vier Jahren arbeitet an unserer Schule ein Tandem zur Bearbeitung konkreter Fälle von Schwächen und Störungen in den Bereichen „Schreiben“ und „Lesen“. Die beiden zuständigen Lehrkräfte sind Herr Koch und Herr Ehrensberger.
Folgende Aufgaben werden von diesem Team erfüllt:
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte immer zuerst in den Sprechstunden, per e-mail ( sraLegasthenie@online.de) oder telefonisch an diese beiden Lehrkräfte.
2. Testung und Anerkennung von Legasthenie- bzw. LRS-Fällen
Grundsätzlich zu unterscheiden sind sowohl für Legasthenie als auch LRS die Ersttestung und die Anerkennung bereits bestehender Gutachten.
Im Falle der LRS kann es zudem zu einer Nachtestung kommen.
Ersttestung
Sollten Sie oder Lehrer eine Testung wünschen, können Sie dies auf zwei Wegen tun:
a) Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie Ihrer Wahl.
Das Ergebnis der Untersuchung senden Sie in einem verschlossenen Umschlag an Herrn Koch oder Herrn Ehrensberger. Es wird an die Schulpsychologin zur Anerkennung weiter geleitet. Sie erhalten ein Antwortschreiben, das den Nachteilsausgleich für Ihr Kind festlegt. Diesen müssen Sie wiederum unbedingt an das Legasthenie-Tandem schicken.
Erhalten wir den Nachteilsausgleich nicht, können wir die unterrichtenden Lehrkräfte nicht informieren, diesen zu berücksichtigen!
oder:
b) An zwei Terminen (Schuljahresbeginn und –ende) wird an der Schule eine Sammeltestung durchgeführt. Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig an uns wenden und folgende Unterlagen unbedingt vorlegen:
Das Ergebnis der Testung erhalten Sie von der Schulpsychologin. Sollte Ihr Kind betroffen sein, beinhaltet es den festgelegten Nachteilsausgleich. Diesen müssen Sie unbedingt an das Legasthenie-Tandem schicken.
Erhalten wir den Nachteilsausgleich nicht, können wir die unterrichtenden Lehrkräfte nicht informieren, diesen zu berücksichtigen!
Anerkennung bereits bestehender Gutachten
Beim Übertritt oder Wechsel an die Realschule müssen bestehende Gutachten von der zuständigen Schulpsychologin anerkannt werden. Bitte senden Sie hierfür folgende Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag an das Legasthenie-Tandem:
Sie erhalten ein Antwortschreiben, das den Nachteilsausgleich für Ihr Kind festlegt. Diesen müssen Sie wiederum unbedingt an das Legasthenie-Tandem schicken.
Erhalten wir den Nachteilsausgleich nicht, können wir die unterrichtenden Lehrkräfte nicht informieren, diesen zu berücksichtigen!
Nachtestung bei LRS
Da Gutachten für LRS nach zwei Jahren ihre Gültigkeit verlieren, können Sie eine Nachtestung beantragen.
Sie erhalten von uns rechtzeitig das entsprechende Antragsformular.
Verzicht auf Nachteilsausgleich
Solange der Nachteilsausgleich gewährt wird, erscheint im Zeugnis folgende Zusatzbemerkung:
„Auf Grund einer festgestellten Legasthenie / LRS wurden Rechtschreibleistungen nicht / zurückhaltend bewertet.“
Sollten Sie diesen Zusatz nicht mehr wünschen, müssen Sie spätestens am Ende der 8. Jahrgangsstufe schriftlich auf den Nachteilsausgleich verzichten.
3. Links
Sollten Sie im Internet hilfreiche Tipps und Beratung suchen, finden Sie diese unter folgenden Links:
www.legasthenie-bayern.de
www.schulberatung.bayern.de
Kostenloses, täglich wechselndes Übungsmaterial wird auf dieser Seite angeboten:
www.legasthenie-software.de