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Eltern
Regelungen bei Unterrichtsausfall
Nicht zuletzt die eine oder andere Verunsicherung durch die Wetterlage und die damit einhergehende Prognose eines Chaos auf Bayerns Straßen und an bayerischen Schulen nehmen wir zum Anlass, noch einmal über die wesentlichen organisatorischen Maßnahmen zu informieren:
Anlass (Beispiele)
Information
Die Entscheidung wird vor Abfahrt der Busse getroffen:
Die Entscheidung über witterungsbedingte Unterrichtseinschränkungen wird – soweit möglich - durch den jeweils Entscheidenden der Öffentlichkeit rechtzeitig und zuverlässig mitgeteilt. Es ist daher zu empfehlen, bei bestimmten Witterungskonstellationen, die besonders gefährliche winterliche Straßenverhältnisse befürchten lassen, in jedem Falle Informationen im Rundfunk zu verfolgen, die dann ab 05:30 Uhr ausgestrahlt werden.
Radio Antenne Bayern
www.antenne.de
Bayerischer Rundfunk
www.br-online.de
Informationen erhalten Sie – wenn nötig - in den frühen Morgenstunden auf den Internetseiten von Antenne Bayern bzw. des Bayerischen Rundfunks.
Die gem. Art. 74 BayEUG zu fordernde, von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten macht es notwendig, dass die Erziehungsberechtigten das in ihren Kräften Stehende tun, um sich zu informieren und situationsgerecht zu handeln. Dazu gehört, dass Erziehungsberechtigte die Maßnahmen offizieller Stellen durch Vorkehrungen ergänzen, die in Wahrnehmung elterlicher Rechte und Pflichten eigenverantwortlich zu ergreifen sind.
Die Entscheidung fällt, wenn ein Teil der Schüler bereits auf dem Weg zur Schule ist:
Es wird gewährleistet, dass Schüler, die die Schule bei Unterrichtsausfall dennoch erreichen, dort in angemessener Weise für die Dauer des regulären Unterrichts und ggf. darüber hinaus betreut werden, wenn die Umstände dies erfordern, da die Lehrkräfte ihren Dienst anzutreten haben.
Telefonketten werden in Gang gesetzt.
!!!! Betreuung !!!!
Die Schulleitung